Illschwang ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Illschwang.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
2026 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92278
Vorwahl
09666
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichazandt, Altensee, Ammersricht, Angfeld, Augsberg, Dollmannsberg, Eckertsfeld, Einsricht, Frankenhof, Frechetsfeld, Gehrsricht, Geigenwang, Haar, Hackern, Hermannsdorf, Höfling, Mörswinkl, Neuöd, Nonnhof, ™dputzberg, Ottmannsfeld, Pesensricht, Reichenunholden, Reichertsfeld, Ritzelsdorf, Ritzenfeld, Rothsricht, Schöpfendorf, Seibertshof, Sunzendorf, Wirsfeld, Woffenricht, Woppenthal, Aichazandt, Altensee, Ammersricht, Angfeld, Augsberg, Dollmannsberg, Eckertsfeld
Adressen:
1. Gemeinde Illschwang
Hauptstraße 1
92281 Illschwang
2. Ordnungsamt Schwandorf
Stadtplatz 1
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Am Schloß 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Illschwang – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.