Itterbeck ist eine alte Bauerschaft, die sich zu einer eigenständigen Gemeinde mit 1.820 Einwohnern entwickelt hat
Bundesland
Landkreis
Grafschaft Bentheim
Einwohner
1732 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49847
Vorwahl
05948
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Balderhaar, Balderhaarmoor, Doose, Egge, Itterbeckermoor, KleinStriepe, Ratzel, Striepe, Vennebrgge, Balderhaar, Balderhaarmoor, Doose, Egge, Itterbeckermoor, KleinStriepe, Ratzel, Striepe, Vennebrügge
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Itterbeck
Hauptstraße 1
49757 Itterbeck
2. Einwohnermeldeamt Itterbeck
Hauptstraße 1
49757 Itterbeck
3. Ordnungsamt Itterbeck
Hauptstraße 1
49757 Itterbeck
Gemeinde Itterbeck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.