Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Jevenstedt

Altenkattbek, Barkhorn, Bramkamp, Dammstedt, Jevenstedterteich, Kolshorn, Kreuzkoppel, Nienkattbek, Pollhorn, Schwabe und Spannan liegen im Gemeindegebiet. Die Gemeinde ist Verwaltungssitz des Amtes Jevenstedt
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
3392 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24808
Vorwahl
04337
Adresse der Amtsverwaltung
Meiereistraße 5, 24808 Jevenstedt
Meiereistraße 5, 24808 Jevenstedt 24808 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Altenkattbek, Barkhorn, Brahmkamp, Dammstedt, Jevenstedterfeld, Jevenstedterteich, Kreuzkoppel, Papenkamp, Pollhorn, Schwabe, Altenkattbek, Barkhorn, Brahmkamp, Dammstedt, Jevenstedterfeld, Jevenstedterteich, Kreuzkoppel, Papenkamp, Pollhorn, Schwabe
Adressen:
1. Gemeinde Jevenstedt
Hauptstraße 40
24739 Jevenstedt

2. Amtsgericht Rendsburg
Am Kreishaus 1
24768 Rendsburg

3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Am Alten Markt 1
24768 Rendsburg
Gemeinde Jevenstedt – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.