Johanngeorgenstadt ist eine Bergstadt im sächsischen Erzgebirgskreis
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
3758 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08349
Vorwahl
03773
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt
Hauptstraße 15
08349 Johanngeorgenstadt
2. Finanzamt Aue
Bahnhofstraße 1
08280 Aue
3. Ordnungsamt Johanngeorgenstadt
Hauptstraße 15
08349 Johanngeorgenstadt
Gemeinde Johanngeorgenstadt – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Johanngeorgenstadt hat einen Prozess zur Erstellung eines neuen Flächennutzungs- und Bebauungsplans gestartet, bei dem die Bürger aktiv eingebunden werden. Ein Info- und Gesprächsabend markierte den Beginn dieser Beteiligungsphase, bei der die Einwohner aufgerufen sind, Anregungen und Ideen für den künftigen Bebauungsplan einzubringen. Briefkästen, gestaltet von Kitakindern, dienen zur Sammlung der Vorschläge.
Die Stadt verfolgt das Ziel, durch kreative und informative Dialogveranstaltungen viele Bewohner und Akteure in den Planungsprozess einzubeziehen. Das Projekt "Johanngeorgenstadt2054" soll den Planungsprozess öffnen und die Beteiligung der Bevölkerung fördern.
Zudem wurde im Mai 2024 das neue Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) für Johanngeorgenstadt beschlossen, das als Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung dient und auf einer engagierten Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Stadträten, lokalen Unternehmen und den Bewohnern basiert.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.