Die Stadt Kamp-Lintfort liegt am unteren Niederrhein am westlichsten Rand des Ruhrgebiets im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
37.847 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47475
Vorwahl
02842
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baerlag-Altfeld, Brckerheide, Eyll, Hoerstgen, Kamperbrck, Rossenray, Saalhoff, Baerlag-Altfeld, Brückerheide, Eyll, Hoerstgen, Kamperbrück, Rheinkamp-Niephauserfeld, Rossenray, Saalhoff
Adressen:
Stadt Kamp-Lintfort
Rathausplatz 1
47475 Kamp-Lintfort
Bürgeramt Kamp-Lintfort
Rathausplatz 1
47475 Kamp-Lintfort
Finanzamt Moers
Kaiserstraße 60
47441 Moers
Gemeinde Kamp-Lintfort – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Aktuell wird für das Plangebiet im Niersenbruch die Erschließungsplanung konkretisiert und der Bebauungsplan um eine Fläche für einen Supermarkt erweitert. Die ursprünglich geplante Zufahrt von der Saalhoffer Straße ins Plangebiet entfällt, da sie eine größere Flächeninanspruchnahme und den Abbau von zehn geschützten Ahornbäumen erfordern würde. Stattdessen zeigt ein Verkehrsgutachten, dass der Mehrverkehr durch das Neubaugebiet auch ohne Anbindung an die Saalhoffer Straße abgewickelt werden kann. Eine Fläche auf dem ehemaligen Hauptschulgelände an der Wiesenbruchstraße soll für einen neuen Supermarkt genutzt werden, um die Nahversorgung im Stadtteil Niersenbruch zu verbessern.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.