Kiefersfelden ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim an der Grenze zu Österreich.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6768 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83088
Vorwahl
08033
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Althäusl, Au, Breitenau, Guggenau, Hödenau, Köln, Kohlstatt, Schöffau, Troyer, Althäusl, Au, Breitenau, Guggenau, Hödenau, Köln, Kohlstatt, Schöffau, Troyer
Adressen:
1. Gemeinde Kiefersfelden
Kaiserstraße 1
51588 Kiefersfelden
2. Bürgeramt Kiefersfelden
Kaiserstraße 1
51588 Kiefersfelden
3. Ordnungsamt Kiefersfelden
Kaiserstraße 1
51588 Kiefersfelden
Gemeinde Kiefersfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Unterberger Gruppe hat im Februar 2023 den Spatenstich für das Genusszentrum Kaiserreich-Kiefersfelden gesetzt, ein Teil des 40.000 Quadratmeter umfassenden Gewerbeparks. Das Genusszentrum mit 11.000 Quadratmetern Nutzfläche soll bis Mitte 2024 fertiggestellt werden und enthält Mischungen aus Entertainment, Gastronomie, Gewerbe, Handel und Büroflächen. Das Projekt legt großen Wert auf Nachhaltigkeit, einschließlich reduzierter Grundversiegelung, großflächiger Begrünung und Photovoltaikanlagen für autarke Stromversorgung.
Zuvor wurde im Oktober 2019 der Aufstellungsbeschluss für die 17. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Schöffau" gefasst, um eine intensivere Nutzung bereits bebauter Flächen zu ermöglichen und eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde zu fördern.
Das Gesamtprojekt Kaiserreich-Kiefersfelden hat bereits mehrere Meilensteine erreicht, einschließlich der Eröffnung eines McDonald's, eines Best Western Hotels und einer Total Tankstelle.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.