Kobrow ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
408 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19406
Vorwahl
03847
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kobrow, Am Markt 1, 19217 Kobrow
2. Amtsgericht Ludwigslust, Am Alten Bahnhof 1, 19288 Ludwigslust
3. Landkreis Ludwigslust-Parchim, Am Schloß 1, 19288 Ludwigslust
Gemeinde Kobrow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es sind keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kobrow verfügbar in den bereitgestellten Quellen. Für aktuelle Informationen wäre es ratsam, die offizielle Webseite der Gemeinde oder lokale Nachrichtenquellen zu konsultieren.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.