Konzell ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
1841 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94357
Vorwahl
09963
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aign, Artlsöd, Auggenbach, Bleichhaus, Blumern, Buchstauden, Burgstadl, Denkzell, Eckstahl, Forsting, Gallner, Geiersberg, Gossersdorf, Großhöfling, Großwieden, Gsang, Hadergrub, Hadermhl, Haid, Haiderhof, Hintergrub, Hochfeld, Hochholz, Höllhof, Hof, Hofen, Holzhaus, Ichendorf, Irlberg, Kasparzell, Kleinhöfling, Kleinmenach, Kleinmenhaupten, Kleinwieden, Kölburg, Kreut, Kumpfmhl, Kuniskofen, Menhaupten, Pöslasberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Konzell
Hauptstraße 1
94569 Konzell
2. Landkreis Deggendorf
Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
3. Finanzamt Deggendorf
Schützenstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Konzell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.