Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Krackow

Krackow [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈkraːko] ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im äußersten Südosten Mecklenburg-Vorpommerns (Deutschland)
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
619 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17329,17322 (Lebehn),17328 (Battinsthal, Schuckmannshöhe)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
039746
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Urząd Miasta Krakowa
pl. Wszystkich Świętych 3-4
31-004 Kraków

2. Małopolski Urząd Wojewódzki
ul. Basztowa 22
31-156 Kraków

3. Powiatowy Inspektorat Nadzoru Budowlanego w Krakowie
ul. Biskupa Jordana 24
31-201 Kraków
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Krakow am See wird die Holzbrücke am Nordischen Hof durch eine Metallbrücke ersetzt, die mit europäischen Fördermitteln dieses Jahr gebaut werden soll.

Es gibt Pläne für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im nördlichen Stadtgebiet, nordöstlich von Klein Grabow, durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplans. Dieser Plan umfasst die Umgliederung von landwirtschaftlichen Flächen in Sondergebiete für Photovoltaik und erfordert einen qualifizierten Bebauungsplan.

Zusätzlich ist die Errichtung eines Autohofs in Dobbin-Linstow geplant, der eine Tankstelle, Restaurant, Shop, Versorgungseinheiten und Lkw-Stellplätze umfasst. Dafür wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 3 "Autohof Hechtschwanz" aufgestellt.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.