Krackow [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈkraːko] ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im äußersten Südosten Mecklenburg-Vorpommerns (Deutschland)
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
619 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17329,17322 (Lebehn),17328 (Battinsthal, Schuckmannshöhe)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
039746
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Urząd Miasta Krakowa
pl. Wszystkich Świętych 3-4
31-004 Kraków
2. Małopolski Urząd Wojewódzki
ul. Basztowa 22
31-156 Kraków
3. Powiatowy Inspektorat Nadzoru Budowlanego w Krakowie
ul. Biskupa Jordana 24
31-201 Kraków
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Krakow am See wird die Holzbrücke am Nordischen Hof durch eine Metallbrücke ersetzt, die mit europäischen Fördermitteln dieses Jahr gebaut werden soll.
Es gibt Pläne für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im nördlichen Stadtgebiet, nordöstlich von Klein Grabow, durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplans. Dieser Plan umfasst die Umgliederung von landwirtschaftlichen Flächen in Sondergebiete für Photovoltaik und erfordert einen qualifizierten Bebauungsplan.
Zusätzlich ist die Errichtung eines Autohofs in Dobbin-Linstow geplant, der eine Tankstelle, Restaurant, Shop, Versorgungseinheiten und Lkw-Stellplätze umfasst. Dafür wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 3 "Autohof Hechtschwanz" aufgestellt.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.