Kupferberg ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Kulmbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95362
Vorwahl
09227
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Biesenbach, Dörpinghausen, Hönnige, Kupferberg, Neuenhaus, Schleise, Unterbirkenhof, Wasserfuhr, Biesenbach, Dörpinghausen, Hönnige, Neuenhaus, Schleise, Unterbirkenhof, Wasserfuhr
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kupferberg, Hauptstraße 1, 95367 Kupferberg
2. Finanzamt Hof, Maximilianstraße 1, 95028 Hof
3. Landratsamt Wunsiedel, Bahnhofstraße 1, 95632 Wunsiedel
Gemeinde Kupferberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.