Kämpfelbach ist eine Gemeinde im Enzkreis in Baden-Württemberg etwa sieben Kilometer von der Stadt Pforzheim entfernt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
6356 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75236
Vorwahlen
07231 (Ersingen), 07232 (Bilfingen)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kämpfelbach
Hauptstraße 1
75236 Kämpfelbach
2. Ordnungsamt Kämpfelbach
Hauptstraße 1
75236 Kämpfelbach
3. Bürgeramt Kämpfelbach
Hauptstraße 1
75236 Kämpfelbach
Gemeinde Kämpfelbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten oder Informationen zum Bebauungsplan in Kämpfelbach in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln Bebauungspläne in anderen Gemeinden wie Neuhausen im Enzkreis, Eggenstein-Leopoldshafen, Malsch und anderen.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.