Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kürnach

Kürnach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Würzburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
4845 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97273
Vorwahl
09367
Adresse der Gemeinde
Gemeinde KürnachKirchberg 15, 97273 Kürnach
Gemeinde KürnachKirchberg 15, 97273 Kürnach 97273 Bayern DE
Website
Ortsteile
Mühlhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kürnach
Hauptstraße 1
97273 Kürnach

2. Ordnungsamt Kürnach
Hauptstraße 1
97273 Kürnach

3. Finanzamt Würzburg
Am Alten Kranen 2
97082 Würzburg
Gemeinde Kürnach – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:15 - 16:00
  • Dienstag: 07:15 - 16:00
  • Mittwoch: 07:15 - 16:00
  • Donnerstag: 07:15 - 16:00
  • Freitag: 07:15 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.