Langenselbold ist eine Stadt im Main-Kinzig-Kreis mit 14.022 Einwohnern (Stand: März 2017) und liegt im Osten von Hessen im Kinzigtal zwischen Gelnhausen und Hanau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
14.421 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63505
Vorwahl
06184
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruderdiebacherhof, Bruderdiebacherhof
Adressen:
1. Stadt Langenselbold
Hauptstraße 1
63505 Langenselbold
2. Bürgeramt Langenselbold
Hauptstraße 1
63505 Langenselbold
3. Ordnungsamt Langenselbold
Hauptstraße 1
63505 Langenselbold
Gemeinde Langenselbold – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Langenselbold hat den Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den Stadtteil Hinserdorf, Gebiet "Im Niedertal IV und V", geändert. Der nördliche Teil der geplanten Wohnbauflächen wurde verlagert, um Konflikte mit zwei Aussiedlerhöfen zu vermeiden. Der Bereich "Im Niedertal V" soll auf der östlichen Seite der L 3009 als Wohnbaufläche entstehen, während der entsprechende Teil von "Im Niedertal IV" als landwirtschaftliche Fläche erhalten bleibt. Die Änderung wurde abschließend beschlossen und der Genehmigungsbehörde vorgelegt.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.