Leingarten ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg), die im Zuge der Gebietsreform am 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.772 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74211
Vorwahl
07131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Riedhöfe, Riedhöfe
Adressen:
1. Stadt Leingarten
Rathausplatz 1
74211 Leingarten
2. Ordnungsamt Leingarten
Rathausplatz 1
74211 Leingarten
3. Bürgeramt Leingarten
Rathausplatz 1
74211 Leingarten
Gemeinde Leingarten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Städte Heilbronn und Leingarten planen ein gemeinsames Gewerbegebiet an der B 293, wobei die Federführung des Planungsprozesses bei Leingarten liegt. Dieses Gebiet umfasst eine acht Hektar große Fläche, die sich auf die Gemarkungen beider Städte verteilt. Die Städte werden sich über die Ausweisung der Flächen und die Erschließung des Gebiets abstimmen und die Vermarktung der Gewerbebauplätze gemeinsam durchführen.
In Leingarten selbst gibt es verschiedene Bebauungspläne, die regelmäßig aktualisiert und erweitert werden, wie z.B. der Bebauungsplan Kappmannsgrund II, der Bebauungsplan Mühlpfad Nordwest oder der Bebauungsplan Fallertor II - Eppinger Straße, die auf Anfrage beim Bauamt eingesehen werden können.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.