Lenningen ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg, die rund 10 Kilometer südlich von Kirchheim unter Teck liegt. Nach der Fläche ist Lenningen die drittgrößte Gemeinde im Landkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8259 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73252, 73266
Vorwahl
07026
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lenningen
Hauptstraße 1
73252 Lenningen
2. Landratsamt Esslingen
Wilhelmstraße 5
73728 Esslingen am Neckar
3. Amtsgericht Nürtingen
Wilhelmstraße 2
72622 Nürtingen
Gemeinde Lenningen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Lenningen hat am 22.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Oberlenningen“ festgestellt und beschlossen, die öffentliche Auslegung vom 04.11.2024 bis 06.12.2024 durchzuführen. Der Bebauungsplan zielt auf die Neu- und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt, Schaffung neuer Wohnraumpotenziale, Aufwertung der öffentlichen Räume, Sicherung und Ergänzung der Versorgungsstrukturen und Umsetzung neuer Bildungs- und Betreuungsangebote ab.
Zusätzlich wurde am 02.07.2024 der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Scheufelen und 1. Änderung Bebauungsplan Hofstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst, der den Geltungsbereich im Westen, Norden und Süden erweitert.
Der Bebauungsplan „Gänsäcker – 3. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Unterlenningen sind mit einer Bekanntmachung am 19.12.2023 in Kraft getreten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.