Nach der Fläche ist Lenningen die drittgrößte Gemeinde im Landkreis. Lenningen ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg, die rund 10 Kilometer südlich von Kirchheim unter Teck liegt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8259 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73252, 73266
Vorwahl
07026
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lenningen
Hauptstraße 1
73252 Lenningen
2. Landratsamt Esslingen
Wilhelmstraße 5
73728 Esslingen am Neckar
3. Amtsgericht Nürtingen
Wilhelmstraße 2
72622 Nürtingen
Gemeinde Lenningen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Lenningen hat am 22.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Oberlenningen“ festgestellt und beschlossen, die öffentliche Auslegung vom 04.11.2024 bis 06.12.2024 durchzuführen. Der Bebauungsplan zielt auf die Neu- und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt, Schaffung neuer Wohnraumpotenziale, Aufwertung der öffentlichen Räume, Sicherung und Ergänzung der Versorgungsstrukturen und Umsetzung neuer Bildungs- und Betreuungsangebote ab.
Zusätzlich wurde am 02.07.2024 der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Scheufelen und 1. Änderung Bebauungsplan Hofstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst, der den Geltungsbereich im Westen, Norden und Süden erweitert.
Der Bebauungsplan „Gänsäcker – 3. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Unterlenningen sind mit einer Bekanntmachung am 19.12.2023 in Kraft getreten.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.