Lichtenfels ist eine Landstadt im Nordwesten von Nordhessen (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
4136 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35104
Vorwahlen
05636, 06454 (Dalwigksthal, Münden, Neukirchen, Sachsenberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Degendorf, Krappenroth, Oberlangheim, Reundorf, Seubelsdorf, Degendorf, Krappenroth, Oberlangheim, Reundorf, Seubelsdorf
Adressen:
1. Stadt Lichtenfels, Hauptstraße 1, 96215 Lichtenfels
2. Landratsamt Lichtenfels, Bamberger Straße 1, 96215 Lichtenfels
3. Finanzamt Lichtenfels, Bamberger Straße 7, 96215 Lichtenfels
Gemeinde Lichtenfels – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Lichtenfels hat am 11.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für einen neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den „RaiBa Bürgersolarpark Bohnberg“ gefasst. Dieses Vorhaben der Raiffeisenbank Küps-Mitwitz-Stockheim eG umfasst die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich des Weilers Bohnberg. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch aufgestellt und gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert, um die Flächen als Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung Erneuerbarer Energien darzustellen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.