Lollar ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Gießen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35457
Vorwahl
06406
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lollar, Rathausplatz 1, 35457 Lollar
2. Bürgeramt Lollar, Rathausplatz 1, 35457 Lollar
3. Ordnungsamt Lollar, Rathausplatz 1, 35457 Lollar
Gemeinde Lollar – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar hat am 25.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Auf dem kleinen Sändchen“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Der Zweckverband Lollar-Staufenberg plant eine etwa 1,0 ha umfassende Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Deckung des eigenen Energiebedarfs und eine Erweiterungsfläche für die Kläranlage. Dazu sind die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes, die Änderung des Flächennutzungsplanes, eine Umweltprüfung mit artenschutzrechtlichen Aufnahmen und eine Ausnahmegenehmigung aus dem Landschaftsschutzgebiet notwendig.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.