Messel ist eine Gemeinde im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg, nordöstlich von Darmstadt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
4090 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64409
Vorwahl
06159
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Messel
Hauptstraße 1
64409 Messel
2. Ordnungsamt Messel
Hauptstraße 1
64409 Messel
3. Bauamt Messel
Hauptstraße 1
64409 Messel
Gemeinde Messel – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Messel betreffen die Ablehnung der Baumaßnahme Neugasse, Sackgasse und Schachenweg sowie die Stellungnahme gegen den Bebauungsplan Roßdörfer Straße. Hierbei wurde in der Gemeindevertreterssitzung am 31.05.2021 die Ablehnung des Bebauungsplans Roßdörfer Straße beschlossen, da die Fraktion der Grünen und andere Parteien Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Bebauung auf die Gemeinde hatten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.