Nalbach (im örtlichen, moselfränkischen Dialekt Nòòlbach) ist eine Gemeinde mit vier Ortsteilen im Landkreis Saarlouis im Saarland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9079 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66809
Vorwahl
06838
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Nalbach, Hauptstraße 1, 66809 Nalbach
2. Ordnungsamt Nalbach, Hauptstraße 1, 66809 Nalbach
3. Bürgeramt Nalbach, Hauptstraße 1, 66809 Nalbach
Gemeinde Nalbach – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Saarwellinger Straße" Nr. 244 in Nalbach wurde am 08.10.2020 als Satzung beschlossen und umfasst ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO, in dem Wohngebäude und Geschäfts- und Bürogebäude allgemein zulässig sind. Es gibt Vorschriften zur Baumrodung und zum Schutz von Fortpflanzungs- und Nistplätzen zwischen dem 1. April und dem 30. September.
Zusätzlich wurde im August 2023 das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Ortsmitte Nalbach fortgeschrieben, das unter anderem eine Parkraumanalyse und Änderungen in der räumlichen Abgrenzung des Plangebiets umfasst, um qualitativ höherwertige Aufenthaltsbereiche und eine Optimierung des Parkraumangebotes zu erreichen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.