Neuhemsbach ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
925 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67680
Vorwahl
06303
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bärenmhle, Hammermhle, Heinzenthal, Randeckerhof, Rothwiesenhof, Bärenmühle, Hammermühle, Heinzenthal, Randeckerhof, Rothwiesenhof
Adressen:
1. Gemeinde Neuhemsbach, Hauptstraße 1, 67705 Neuhemsbach
2. Ordnungsamt Landkreis Kaiserslautern, Am Alten Markt 1, 67655 Kaiserslautern
3. Bürgeramt Stadt Kaiserslautern, Marktstraße 5, 67655 Kaiserslautern
Gemeinde Neuhemsbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.