Meckl.) ist eine Stadt im Landkreis Ludwigslust-Parchim im Südwesten des deutschen Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist Sitz des Amtes Neustadt-Glewe, dem auch die Gemeinden Brenz und Blievenstorf angehören
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
6969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19306
Vorwahl
038757
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustadt-Glewe
Am Markt 1
19306 Neustadt-Glewe
2. Einwohnermeldeamt Neustadt-Glewe
Am Markt 1
19306 Neustadt-Glewe
3. Ordnungsamt Neustadt-Glewe
Am Markt 1
19306 Neustadt-Glewe
Gemeinde Neustadt-Glewe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Neustadt-Glewe betreffen den Bebauungsplan Nr. 38 Bioenergieanlage Lewitz, der am 5. Oktober 2023 satzungsmäßig beschlossen und am 5. Juni 2024 rechtskräftig wurde. Dieser Plan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer Fläche für eine Bioenergieanlage, um regenerativen Strom zu erzeugen und zur nachhaltigen Energieversorgung beizutragen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.