Nieheim ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Höxter. Sie ist heilklimatischer Kurort und ein Grundzentrum in einem Gebiet mit überwiegend ländlicher Struktur
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
6068 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33039
Vorwahlen
05274, 05233, 05238, 05276, 05284
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Nieheim, Am Markt 1, 33039 Nieheim
2. Kreis Höxter, Wilhelmstraße 2, 37671 Höxter
3. Bürgeramt Nieheim, Am Markt 1, 33039 Nieheim
Gemeinde Nieheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landschaftsplan Nr. 5 „Nieheim“ gilt nur für den baulichen Außenbereich und schließt Siedlungsbereiche aus. Die Pläne wurden zuletzt im Oktober 2020 geändert, wobei redaktionelle Überarbeitungen und Anpassungen an aktuelle Gesetzeslagen vorgenommen wurden. Es wurden keine Änderungen an den Karten vorgenommen. Der Landschaftsplan hat Rechtskraft erlangt und trifft verbindliche Festsetzungen, die von Behörden und Bürgern zu beachten sind.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.