Oberding ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6472 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85445
Vorwahl
08122
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eittingermoos, Grnschweige, Eittingermoos, Grünschweige
Adressen:
1. Gemeinde Oberding
Hauptstraße 1
85457 Oberding
2. Landratsamt Erding
Münchener Straße 32
85435 Erding
3. Finanzamt Erding
Bahnhofstraße 1
85435 Erding
Gemeinde Oberding – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Gemeinderat Oberding hat am 25.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 Gewerbegebiet Schwaig an der Hallbergmooser Straße beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 20.01.2025 bis 21.02.2025, in der Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Im Baugebiet Oberding Mitte II wird nachverdichtet, statt Einfamilien- und Doppelhäuser sollen jetzt Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Bebauungsplan Nr. 59 Niederding an der Herrnstraße wird neugefasst und der Bebauungsplan Nr. 82 Aufkirchen, östlich des Eichrings, ist in Planung.
Zudem findet am 28.01.2025 eine Sitzung des Gemeinderates statt, bei der unter anderem über den Bebauungsplan Nr. 75 SO Schwaig Eichenstraße Ost, 1. Änderung, und den Satzungsbeschluss beraten wird.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.