Odelzhausen ist eine Gemeinde im westlichen Landkreis Dachau (Regierungsbezirk Oberbayern). Sie verfügt seit 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5367 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85235
Vorwahl
08134
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dietenhausen, Egenburg, Essenbach, Gaggers, Hadersried, Höfa, Lukka, Miegersbach, Miesberg, Oberhandenzhofen, Oberumbach, Roßbach, StJohann, Sittenbach, Sixtnitgern, Stockach, Taxa, Todtenried, Unterumbach, Wagenhofen, Dietenhausen, Egenburg, Essenbach, Gaggers, Hadersried, Höfa, Lukka, Miegersbach, Miesberg, Oberhandenzhofen, Oberumbach, Roßbach, StJohann, Sittenbach, Sixtnitgern, Stockach, Taxa, Todtenried, Unterumbach, Wagenhofen
Adressen:
1. Gemeinde Odelzhausen, Hauptstraße 1, 85235 Odelzhausen
2. Landratsamt Dachau, Ludwigstraße 14, 85221 Dachau
3. Bürgeramt Odelzhausen, Hauptstraße 1, 85235 Odelzhausen
Gemeinde Odelzhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.