Die westfälische Stadt Oer-Erkenschwick [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}oːɐ-] liegt am nördlichen Rand des Ruhrgebiets im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
31.395 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
45739
Vorwahl
02368
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Rapen, Siepen, ZecheEwald, Rapen, Siepen, ZecheEwald
Adressen:
Stadt Oer-Erkenschwick
Bürgerbüro
Hermannstraße 1
45739 Oer-Erkenschwick
Kreis Recklinghausen
Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Kaiserstraße 100
45657 Recklinghausen
Jobcenter Recklinghausen
Bahnhofstraße 8
45739 Oer-Erkenschwick
Gemeinde Oer-Erkenschwick – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Oer-Erkenschwick gibt es aktuell etwa 50 rechtskräftige Bebauungspläne, die vor allem wegen der großen Naturschutzflächen in der Stadt relativ gering sind. Diese Pläne legen die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung für räumlich begrenzte Bereiche fest und sind als Satzungen rechtsverbindlich.
Ein spezifisches Beispiel ist der Bebauungsplan Nr. 45, der im Kontext des Erhalts des Oer-Erkenschwicker Stadtparks relevant ist. Hier wurde entschieden, den Stadtpark nicht zu bebauen, nachdem eine Bürgerinitiative erfolgreich war und der Rat der Stadt den Bebauungsplan nicht ändern wollte.
Die Bebauungspläne können im Planungsportal der Stadt Oer-Erkenschwick eingesehen werden, und es gibt auch interaktive Karten, die weitere Details und den aktuellen Stand der Pläne anzeigen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.