Ortenburg ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
7403 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94496
Vorwahl
08542
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Afham, Atzing, Au, Bärndobl, Baumgarten, Bindering, Breitreut, Dobl, Fadering, Galla, Hacklmhle, Hifering, Hilking, Hinding, Hinterhainberg, Hinterschloß, Höck, Iglbach, Irgenöd, Kaiseraign, Kamm, Kettenham, Knadlarn, Königbach, Lohfeld, Luisenthal, Maiersberg, Moosham, Niederham, Oberhartdobl, Oberiglbach, Oberöd, Paulberg, Rauscheröd, Reisbach, Schallnöd, Schlott, Steinkirchen, Unteriglbach, Untermhle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ortenburg
Hauptstraße 1
94496 Ortenburg
2. Finanzamt Passau
Landstraße 1
94032 Passau
3. Landratsamt Passau
Bschüttstraße 1
94032 Passau
Gemeinde Ortenburg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.