Pfatter (früher Pfätter;
bairisch Pfada) ist ein Dorf und eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern (Ostbayern).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3279 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93102
Vorwahl
09481
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Fallmeisterei, Gmnd, Herfurth, Irling, Johannishof, Maiszant, Seppenhausen, Fallmeisterei, Gmünd, Herfurth, Irling, Johannishof, Maiszant, Seppenhausen
Adressen:
1. Gemeinde Pfatter
Hauptstraße 1
93104 Pfatter
2. Landratsamt Regensburg
Landstraße 1
93047 Regensburg
3. Amtsgericht Regensburg
Wahlenstraße 2
93049 Regensburg
Gemeinde Pfatter – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf