Die Stadt Philippsburg, ursprünglich Udenheim, liegt im Norden des Landkreises Karlsruhe in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.713 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76661
Vorwahl
07256
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
2. Ordnungsamt Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
3. Bürgerbüro Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
Gemeinde Philippsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Philippsburg wurdenSeveral Bebauungspläne und baurechtliche Entwicklungen aktuell diskutiert und umgesetzt:
- Der Bebauungsplan “Erlenwiesen II und III” enthält detaillierte Festsetzungen zur baulichen Nutzung, wie eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Geschossflächenzahlen (GFZ) zwischen 0,8 und 1,2, je nach Bereich.
- Ein neues Baugebiet an der Backhaustraße II ist geplant, das 11 Wohneinheiten umfasst und vom Gemeinderat zugestimmt wurde.
- Die Stadt Philippsburg stellt rechtskräftige Bebauungspläne online zur Verfügung, aber nur die Originalpläne bei der Stadtverwaltung sind maßgeblich und verbindlich.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.