Prutting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2939 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83134
Vorwahl
08036
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Altstein, Bamham, Brand, Burg, Edling, Eichen, Entberg, Farmach, Feichten, Forst, Grölking, Haberspoint, Hafendorf, Haidham, Hub, Innthal, Inzenham, Irlach, Kalkgrub, Königsberg, Krottenmhl, Langhausen, Leiten, Lohen, Nendlberg, Osterfing, Osterlehen, Rapolden, Reischach, Rins, Rotterstetten, Salmering, Schwabering, Seeleiten, Siferling, Sonnen, Straßwend, Ullerting, Untersee
Adressen:
1. Gemeinde Prutting, Hauptstraße 1, 83134 Prutting
2. Landratsamt Rosenheim, Salzstraße 21, 83022 Rosenheim
3. Bürgeramt Rosenheim, Luitpoldstraße 15, 83022 Rosenheim
Gemeinde Prutting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.