Ranstadt ist eine Gemeinde im Wetteraukreis in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
5217 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63691
Vorwahlen
06041, 06035, 06046
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
2. Bürgeramt Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
3. Ordnungsamt Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
Gemeinde Ranstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ranstadt hat zwei Bebauungsplanänderungen durchgeführt:
- Änderung des Bebauungsplans „Ranstadt / Mockstadt“: Die Fläche, die previously als öffentliche Grünfläche festgesetzt war, wird zu einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) umgewandelt. Der Planungsprozess wurde im April 2020 eingeleitet und umfasst eine Fläche von etwa 1.850 m2 in der westlichen Ortslage von Ranstadt.
- Änderung des Bebauungsplans „Am Neuen Bahnhof“: Diese Änderung wurde ebenfalls im April 2020 initiiert und betrifft die Anpassung des Bebauungsplans in der Kerngemeinde Ranstadt, mit dem Ziel, die bauliche Nutzung und Erschließung des Gebiets zu optimieren.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.