Rehlingen ist eine Gemeinde im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
745 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21385
Vorwahl
04132
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Bockum, Höfen, Lohhof, Neuherberg, Rutzenhof, Bockum, Höfen, Lohhof, Neuherberg, Rutzenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rehlingen-Siersburg
Saarstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
2. Einwohnermeldeamt Rehlingen-Siersburg
Saarstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
3. Ordnungsamt Rehlingen-Siersburg
Saarstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
Gemeinde Rehlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Rehlingen hat den Bebauungsplan Nr. 10 „Feuerwehrhaus Rehlingen“ beschlossen, um den Bau eines neuen Feuerwehrhauses zu ermöglichen, das 2025 beginnen soll und etwa 3,3 Millionen Euro kosten wird.
Zudem wurde der Bebauungsplan „Bürger-Solarpark Rehlingen“ gebilligt, der die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 4,5 MW auf einer Fläche von ca. 4,8 ha vorsieht. Diese Planung wurde vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 öffentlich ausgelegt.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.