Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
5315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67806
Vorwahl
06361
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AnderLinde, Buchwaldhof, Hintersteinerhof, Inkeltalerhof, Lindenhof, Römerhof, Wittgemark, AnderLinde, Buchwaldhof, Hintersteinerhof, Inkeltalerhof, Lindenhof, Römerhof, Wittgemark
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
2. Ordnungsamt Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
3. Bürgeramt Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
Gemeinde Rockenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Ortsgemeinde Winnweiler hat am 14.10.2021 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Flurstraße“ aus dem Jahr 2006 im Ortsteil Potzbach aufzuheben, um auf den ungenutzten Flächen neue Baugrundstücke und Flächen zur Verfügung zu stellen. Der Entwurf der Flächennutzungsplanung weist das Gebiet als geplante Mischbaufläche aus. Aktuell wird die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Verbandsgemeinde Winnweiler durchgeführt.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.