Rüdesheim am Rhein ist eine Weinstadt im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis und liegt mit dem gegenüberliegenden Bingen am südlichen Tor zum Mittelrheintal. Es liegt am Fuß des Niederwaldes
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
9921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65385
Vorwahlen
06722, 06726
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AltesEbenthal, Aue, Bodenthal, Ebental, Groloch, Kammerburg, Kammerforst, Niederwald, Pfaffental, Rheinberg, StHildegard, Sticherfeld, Weißenthurm, Werkerbrunnen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rüdesheim am Rhein
Rheinstraße 8
65385 Rüdesheim am Rhein
2. Ordnungsamt Rüdesheim am Rhein
Rheinstraße 8
65385 Rüdesheim am Rhein
3. Finanzamt Rüdesheim
Am Schloßberg 1
65385 Rüdesheim am Rhein
Gemeinde Rüdesheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rüdesheim am Rhein hatSeveral neuerliche Entwicklungen und Beschlüsse zum Thema Bebauungspläne getroffen:
- Der Bebauungsplan "Albertistraße 1972" wurde durch die Stadtverordnetenversammlung aufgehoben, nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurde.
- Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rüdesheim am Rhein ist in der öffentlichen Auslegung und wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange diskutiert. Der Plan enthält 23 Änderungsbereiche, die verschiedene Nutzungsänderungen und Korrekturen umfassen.
- Es gibt verschiedene vorhabenbezogene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan "Am Tal, Presberg", den Bebauungsplan "Märchenhain, Assmannshausen" und den Bebauungsplan "Römerhang-Ost" (Kita), die jeweils spezifische Projektziele und Festsetzungen enthalten.
- Weitere Änderungen und Ergänzungen betreffen die Erweiterung des Gebiets der 10. Ergänzungs- und Klarstellungssatzung „Marienthaler Straße / Johannisberger Straße“ und die Erweiterungs- und Ergänzungssatzung "Abrundungssatzung Waldkindergarten, Gemarkung Eibingen (Windeck)".
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.