Seeth (dänisch: Sæd, nordfriesisch: Seet) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
792 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
25878,25840 (Mildterhof, Ziegelhof)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
04881
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bohmland, Deljekoog, Dragermoor, Feddershof, LietherMoor, Nordfeld, Bohmland, Deljekoog, Dragermoor, Feddershof, LietherMoor, Nordfeld
Adressen:
1. Gemeinde Seeth
Hauptstraße 1
26529hseeth
2. Landkreis Aurich
Am Kirchplatz 1
26603 Aurich
3. Niedersächsisches Landesamt für Statistik
Frankenstraße 2
26133 Oldenburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.