Sollerup ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein, an der Einmündung der Jerrisbek in die Treene gegenüber dem Staatsforst Büschau gelegen
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
477 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24852, 24992
Vorwahlen
04625, 04609, 04607
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Hnding, Hnning, Mhlenberg, Sollbrck, Sollerupfeld, Sollerupmhle, Wiesbll, Hünding, Hünning, Mühlenberg, Sollbrück, Sollerupfeld, Sollerupmühle, Wiesbüll
Adressen:
1. Gemeinde Sollerup
Dorfstraße 4
24340 Sollerup
2. Amtsverwaltung Schleswig-Flensburg
Schleswiger Str. 74
24837 Schleswig
3. Einwohnermeldeamt Sollerup
Dorfstraße 4
24340 Sollerup
Gemeinde Sollerup – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.