Spraitbach ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Ostalbkreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
3392 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73565, 73568, 73577
Vorwahl
07176
Adresse der Gemeinde
Kirchplatz 1
Kirchplatz 1
73565
Spraitbach
Baden-Württemberg
DE
Website
Ortsteile
Berghaus, Beutenhof, Beutenmhle, Eigenhof, Hertighofen, Hinterlintal, Kohlgehau, ™lmhle, Riedhaus, Vorderlintal, Berghaus, Beutenhof, Beutenmühle, Eigenhof, Hertighofen, Hinterlintal, Kohlgehau, Ölmühle, Riedhaus, Vorderlintal
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Spraitbach
Hauptstraße 2
73565 Spraitbach
2. Ordnungsamt Spraitbach
Hauptstraße 2
73565 Spraitbach
3. Standesamt Spraitbach
Hauptstraße 2
73565 Spraitbach
Gemeinde Spraitbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.