Størteværkkog) und Wester Schnatebüll (nf. Weester Snootebel, dän. Stedesand (friesisch: Stääsönj) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
856 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25920
Vorwahl
04662
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ackern, Altewarft, Blinge, Degel, Engebeek, Engemhle, Hasenhallig, Hörn, Hundebll, Maade, Perebll, Sandtoft, Schardebll, Schardebllfeld, Stedesanderdeich, Steinberg, Steinighörn, Störtewerkerkoog, Sderdeich, Trollebll, Ackern, Altewarft, Blinge, Degel, Engebeek, Engemühle, Hasenhallig, Hörn, Hundebüll, Maade, Perebüll, Sandtoft, Schardebüll, Schardebüllfeld, Stedesanderdeich, Steinberg, Steinighörn, Störtewerkerkoog, Süderdeich, Trollebüll
Adressen:
1. Gemeinde Stedesand
Am Rathaus 1
25836 Stedesand
2. Kreis Nordfriesland
Am Husumring 4
25813 Husum
3. Einwohnermeldeamt Stedesand
Am Rathaus 1
25836 Stedesand
Gemeinde Stedesand – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.