Stüdenitz-Schönermark ist eine Gemeinde im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
597 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16845
Vorwahl
033972
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindebüro Stüdenitz-Schönermark
Hauptstraße 1
16818 Stüdenitz-Schönermark
2. Amtsgericht Wittstock
Breite Straße 30
16909 Wittstock/Dosse
3. Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Franz-Mehring-Straße 3
16816 Neuruppin
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
Dienstag: 13:30 - 16:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 11:30
Freitag: 09:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.