Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Waischenfeld

Waischenfeld ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Bayreuth
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3037 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91344
Vorwahl
09202
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 1, 91344 Waischenfeld
Marktplatz 1, 91344 Waischenfeld 91344 Bayern DE
Website
Ortsteile
Eichenbirkig, Hammermhle, Hannberg, Langenloh, Löhlitz, Rabeneck, Schafhof, Zeubach, Eichenbirkig, Hammermühle, Hannberg, Langenloh, Löhlitz, Rabeneck, Schafhof, Zeubach
Adressen:
1. Rathaus Waischenfeld, Hauptstraße 5, 91344 Waischenfeld
2. Amtsgericht Bamberg, Heiliggrabstraße 2, 96047 Bamberg
3. Landratsamt Forchheim, Ludwigstraße 23, 91301 Forchheim
Gemeinde Waischenfeld – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.