Waldbreitbach ist eine Ortsgemeinde und ein staatlich anerkannter Luftkurort an der Wied im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1889 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56588
Vorwahl
02638
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Antoniushaus, Gasbitze, Glockscheid, Gutshof, Muscheiderhof, Over, Rabental, Wscheid, Antoniushaus, Gasbitze, Glockscheid, Gutshof, Muscheiderhof, Over, Rabental, Wüscheid
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldbreitbach
Hauptstraße 48
56588 Waldbreitbach
2. Tourist-Information Waldbreitbach
Neuer Weg 1
56588 Waldbreitbach
3. Forstamt Neuwied
Gildestrasse 4
56567 Neuwied
Gemeinde Waldbreitbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.