Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wensin

Wensin ist eine Gemeinde am Ufer des Wardersees im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Segeberg
Einwohner
873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23827
Vorwahl
04559
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Albrechtshof, Altdorf, BraunerHirsch, Eckrade, Fährkate, Feldscheide, Garbek, Göls, Hohlegruft, Hls, Lehmberg, Mssen, Paßopp, RoteKate, Scheidekate, Schlagberg, Sophienberg, Taterborn, Waldhof, Wegekaten, Albrechtshof, Altdorf, BraunerHirsch, Eckrade, Fährkate, Feldscheide, Garbek, Göls, Hohlegruft, Hüls, Lehmberg, Müssen, Paßopp, RoteKate, Scheidekate, Schlagberg, Sophienberg, Taterborn, Waldhof, Wegekaten
Adressen:
1. Gemeinde Wensin
Hauptstraße 12
23845 Wensin

2. Kreisverwaltung Segeberg
Kaiserstraße 8
23795 Bad Segeberg

3. Amtsgericht Bad Segeberg
Mühlenstraße 20
23795 Bad Segeberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.