Weyarn ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3985 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83629, 83626
Vorwahlen
08020, 08063, 08025
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adam, Aigner, Bach, Baderer, Bernecker, Bruck, Christoph, Einhaus, Erlach, Feller, Fentbach, Ferdinand, Filzer, Gotzing, Großpienzenau, Großseeham, Hainz, Harring, Hochhaus, Huber, Kleinpienzenau, Kleinseeham, Langenegger, Leher, Linnerer, Marold, Nudler, ™d, Plankenhofer, Reinthal, Ried, Riedler, Schliershofer, Schwarz, Schwarzöd, Seiding, Stadler, Standkirchen, Still, Strzlham
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weyarn
Hauptstraße 20
83629 Weyarn
2. Bauamt Weyarn
Hauptstraße 20
83629 Weyarn
3. Finanzamt Miesbach
Traunsteiner Straße 1
83714 Miesbach
Gemeinde Weyarn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.