Willmenrod im Westerwald ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis im Nordosten von Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
633 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56459
Vorwahl
02663
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
™lmhle, Ölmühle
Adressen:
1. Gemeinde Willmenrod
Hauptstraße 1
56414 Willmenrod
2. Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Wilhelmstraße 6
56203 Höhr-Grenzhausen
3. Landkreis Westerwaldkreis
Altenkirchener Straße 1
56457 Westerburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.