Bebauungsplan und Flächennutzungsplan Mayen

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Bestellerdaten

Sie beauftragen hiermit die Firma InterTimer GmbH einen Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan für Sie bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu bestellen bzw im Internet für Sie zu recherchieren.
Die Gebühr wird Ihnen per Lastschriftgebühr nach Auftragseingang vom Bankkonto abgebucht. bebauungsplan24.de ist keine staatliche Behördenseite, sondern ein Service der Firma InterTimer GmbH. Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc) steht in im Bauplan, Lageplan oder falls kein B-Plan vorliegt im Flächennutzungsplan.

Bebauungsplan beantragen 

Sie besitzen eine Immobilie und möchten diese optimal nutzen? Dann sollten Sie unbedingt einen Bebauungsplan für Ihr Grundstück anfordern! Mit einem Bebauungsplan erhalten Sie klare Vorgaben und Regelungen, welche Art von Bebauung auf Ihrem Grundstück erlaubt ist. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilie optimal genutzt wird und Sie das volle Potenzial ausschöpfen.
Ein Bebauungsplan gibt Ihnen auch Sicherheit, da er verbindliche Vorgaben für die Bebauung Ihres Grundstücks enthält. So können Sie sicher sein, dass Sie keine rechtlichen Probleme bekommen und Ihre Immobilie in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften nutzen.
Ein weiterer Vorteil eines Bebauungsplans ist, dass er Ihnen ermöglicht, Ihre Immobilie zukunftssicher zu gestalten. Sie können beispielsweise bereits bei der Planung auf erneuerbare Energien setzen oder barrierefreie Wohnungen einplanen. So sind Sie für kommende Entwicklungen bestens gerüstet und können Ihre Immobilie langfristig nutzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Bebauungsplan für Ihre Immobilie unverzichtbar ist, wenn Sie das volle Potenzial ausschöpfen und zukunftssicher planen möchten. Fordern Sie noch heute einen Bebauungsplan an und nutzen Sie Ihre Immobilie optimal!

Was steht in einem Bebauungsplan?

All die Daten erhalten Sie aus dem Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan 

  • Die Art der baulichen Nutzung eines Grundstückes:
    Wohngebiet - Mischgebiet oder Gewerbegebiet

  • Die Grundflächenzahl GRZ
    Wie viel der Grundfläche darf bebaut werden?
    Eine GRZ von 0,3 würde zum Beispiel bedeuten, dass nicht mehr als 30 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.

  • Die Geschossflächenzahl (GFZ).
    Wie groß darf das Haus werden?
    Bei einer GFZ von 0,7 darf insbesondere die Fläche aller Vollgeschosse 70 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen. Bei einer Grundstücksfläche von vierhundert Quadratmetern wären das zweihundertsiebzig Quadratmeter.

  • Offene oder geschlossene Bauweise?
    Bei der geschlossenen Bauweise müssen sich zum Beispiel die Seitenwände des Gebäudes berühren.

  • Linien und Grenzen.
    Ist bereits eine Baulinie vorhanden, muss das Gebäude auf dieser Linie errichtet werden.

  • Die Anzahl der Vollgeschosse und die maximale Gebäudehöhe

  • Dachspezifikationen, Dachneigungen.

  • Zu den weiteren Vorschriften gehören
    Bepflanzungsvorschriften, Informationen über die Lage von Parkplätzen, Spielplätzen, Grünflächen, bebaubaren Flächen, die Lage von Versorgungsmasten und Mülltonnen. 

    Und viele weitere Vorschriften und Bestimmungen.

Warum benötige ich einen Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan ist wichtiger Bestandteil Ihrer Unterlagen zum Grundstück.

Aber nicht nur für das eigene Grundstück, sondern auch als Information zu den umgebenden Grundstücken kann ein Bebauungsplan von Interesse sein. So können Sie sich beispielsweise vergewissern, ob der schöne Ausblick aus Ihrem Schlafzimmer auch in Zukunft erhalten bleiben wird, oder ob schon in naher Zukunft mit dem Bau eines Gewerbegebietes gerechnet werden muss. Oder falls Sie sich an eine Immobilie interessieren, können Sie einen Bebauungsplan anfordern.

bebauungsplan

 

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen bzw. qualifizierten Bebauungsplan und einem Flächennutzungsplan?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Bebauungsplänen

Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc) steht im Bebauungsplan.

Es muss nicht für alle Grundstücke einer Gemeinde ein Bebauungsplan vorliegen. In diesem Falle erhalten Sie alternativ einen Auszug aus dem Flächennutzungsplan.

Bebauungsplan
 
Mayen ist eine Große kreisangehörige Stadt im rheinland-pfälzischen Landkreis Mayen-Koblenz in der Vulkaneifel. Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Vordereifel, bis zum 6
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
19.335 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
56727,56729 (Geisbüschhof, Wüsteratherhof)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
02651
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barzemhle, Brresheim, Eiterbach, Grubenfeld, Hammesmhle, Hinterforst, Katzenberg, Kirchershof, Nettemhle, Nitztal, Papiermhle, Wagnersmhle, Zährensmhle, Barzemühle, Bürresheim, Eiterbach, Grubenfeld, Hammesmühle, Hinterforst, Katzenberg, Kirchershof, Nettemühle, Nitztal, Papiermühle, Wagnersmühle, Zährensmühle
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.

FAQ

Wie entsteht ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde oder Stadt erstellt. Zunächst wird eine Planungskommission gebildet, die aus Vertretern der Verwaltung, Politik und Bürgern besteht. Diese Kommission erarbeitet einen Entwurf für den Bebauungsplan, der dann öffentlich ausgelegt wird. In dieser Zeit können Bürger und Interessengruppen ihre Anregungen und Bedenken äußern. Die Planungskommission prüft diese Einwände und entscheidet, ob sie in den Plan aufgenommen werden können. Anschließend wird der Bebauungsplan vom Gemeinderat oder Stadtrat beschlossen und veröffentlicht. Der Bebauungsplan ist dann rechtsverbindlich und regelt die zulässige Nutzung und Bebauung des betreffenden Gebiets.

Wie wird ein Bebauungsplan aufgestellt?

Ein Bebauungsplan wird in der Regel von der zuständigen Gemeinde oder Stadt aufgestellt. Dabei gibt es verschiedene Schritte: 1. Aufstellungsbeschluss: Die Gemeinde beschließt, einen Bebauungsplan aufzustellen. 2. Öffentliche Bekanntmachung: Die Öffentlichkeit wird über den Aufstellungsbeschluss informiert und es wird eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger angekündigt. 3. Frühzeitige Beteiligung: In diesem Schritt können Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange ihre Anregungen und Bedenken äußern. 4. Entwurfsphase: Auf Basis der Anregungen und Bedenken wird ein Entwurf des Bebauungsplans erstellt. 5. Öffentliche Auslegung: Der Entwurf wird öffentlich ausgelegt und erneut können Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen abgeben. 6. Satzungsbeschluss: Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Bebauungsplan durch den Gemeinderat oder Stadtrat beschlossen und als Satzung veröffentlicht. 7. Rechtskraft: Der Bebauungsplan tritt in Kraft und ist verbindlich für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange.