Bundesland
Landkreis
Einwohner
7075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55765
Vorwahl
06782
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Hasenlohe, Neumhle, Schauerheim, Virnsbergerhaag, Weiherhof, Winhausen, Hasenlohe, Neumühle, Schauerheim, Virnsbergerhaag, Weiherhof, Winhausen
Gemeinde Birkenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Birkenfeld hat den Bebauungsplan für das Neubaugebiet Haesgeswiesen aktualisiert, um neuen Bautrends zu entsprechen. Es sind jetzt andere Dächer, Tiny-Houses und Mehrfamilienhäuser erlaubt, sowie neue Regelungen für Nebenanlagen. Der veraltete Bebauungsplan, der aus dem Jahr 2002 stammt, wurde überarbeitet, um den Wünschen der Bauherren nach Abweichungen vom ursprünglichen Plan zu entsprechen.
Im Bebauungsplan "Hinter Ellenborn – 4. Änderung" wird eine Nachverdichtung im Stadtgebiet durch die Bebauung einer bisher unbebauten Fläche vorgesehen. Die Bebauung erfolgt in geschlossener Bauweise mit Hausgruppen, und es werden spezifische Festsetzungen für die Grundstücksflächen, Bauweise und Erschließung getroffen.
Ein weiterer Bebauungsplan "Südlich der Birkenfelder Hauptstraße" sieht die Verdichtung eines bisher unbebauten Bereichs mit unterschiedlichen Wohngebäuden vor, einschließlich Mehrfamilienhäusern und Einzel- und Doppelhäusern auf größeren Grundstücken. Die Erschließung soll verkehrsberuhigt erfolgen und eine sichere Fußwegachse zum bestehenden Kinderspielplatz ermöglichen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.