Germersheim [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'gɛɐ̯mɐshaɪ̯m] (Pfälzisch: Germersche Aussprache?/i), auch Germersheim am Rhein, ist ein Mittelzentrum mit etwa 20.000 Einwohnern in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.716 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76726
Vorwahl
07274
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Elisabethenwörth, InselGrn, Elisabethenwörth, InselGrün
Gemeinde Germersheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan direkt in Germersheim. Allerdings gibt es Informationen über Bebauungspläne in der Region, wie zum Beispiel in Frankenthal, wo ein großes Wohnungsbauprojekt auf dem ehemaligen Sternjakob-Gelände bald beginnen soll. Der Bebauungsplan für dieses Areal befindet sich in der Endphase und soll voraussichtlich Ende März 2025 beschlossen werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.