Brennberg ist eine Gemeinde und Dorf im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wörth an der Donau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2083 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93179
Vorwahl
09484
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Außenlehen, Berndorf, Bibersbach, Brennberg, Bruckbach, Buchberg, Dessenacker, Dosmhle, Eckenzell, Eichlberg, Engelsberg, Fahndorf, Fahnmhle, Falkenlehen, Fischbehälter, Forsthof, Frankenberg, Frauenzell, Grabenhof, Grubfeld, Grubhof, Hamberg, Hammermhle, Haslhof, Hauserhof, Hechtfeld, Hechthof, Hermannsöd, Himmelmhle, Himmelthal, Hintergrub, Hochaigen, Höllmhle, Innenlehen, Kerm, Kirnberg, Kleinhimmelmhle, Klosterberg, Kriegergtl, Leibgtl
Gemeinde Brennberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.