Burgkunstadt ist eine Stadt im Obermainland im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels (Bayern)
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
6449 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96224
Vorwahlen
09572, 09229
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ebneth, Hainweiher, Kaltenreuth, Meuselsberg, Pfaffeggetten, Strössendorf, Weidnitz, Ebneth, Hainweiher, Kaltenreuth, Meuselsberg, Pfaffeggetten, Strössendorf, Weidnitz
Gemeinde Burgkunstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Lerchenbühl, BA 3 West“ in Burgkunstadt zielt auf die Erschließung von 13 Parzellen im Bauabschnitt III ab, um den Bedarf an Wohnbauland zu decken. Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt, ist landwirtschaftlich genutzt und soll mit aufgelockerter Bauweise und grünordnerischen Festsetzungen entwickelt werden.
Zusätzlich plant die Stadt Burgkunstadt den Windpark Burgkunstadt-Küps, für den mehrere Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um die Errichtung von Windkraftanlagen zu ermöglichen und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die Stadt Burgkunstadt verfolgt auch die organische Siedlungsentwicklung und die Bereitstellung von Wohnraum, um Abwanderung zu vermeiden und die Ressource Boden schützend zu nutzen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.