Burgkunstadt ist eine Stadt im Obermainland im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels (Bayern)
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
6449 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96224
Vorwahlen
09572, 09229
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ebneth, Hainweiher, Kaltenreuth, Meuselsberg, Pfaffeggetten, Strössendorf, Weidnitz, Ebneth, Hainweiher, Kaltenreuth, Meuselsberg, Pfaffeggetten, Strössendorf, Weidnitz
Gemeinde Burgkunstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Lerchenbühl, BA 3 West“ in Burgkunstadt zielt auf die Erschließung von 13 Parzellen im Bauabschnitt III ab, um den Bedarf an Wohnbauland zu decken. Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt, ist landwirtschaftlich genutzt und soll mit aufgelockerter Bauweise und grünordnerischen Festsetzungen entwickelt werden.
Zusätzlich plant die Stadt Burgkunstadt den Windpark Burgkunstadt-Küps, für den mehrere Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um die Errichtung von Windkraftanlagen zu ermöglichen und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die Stadt Burgkunstadt verfolgt auch die organische Siedlungsentwicklung und die Bereitstellung von Wohnraum, um Abwanderung zu vermeiden und die Ressource Boden schützend zu nutzen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.