Ebensfeld ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels im Norden des Freistaates Bayern
                    
                        
                                
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                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5559 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
96250                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
09573, 09533, 09547                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Birkach, Döringstadt, Messenfeld, Mönchshof, Neudorf, Niederau, Oberbrunn, Pferdsfeld, Sträublingshof, Ummersberg, Unterbrunn, Unterneuses, Wiesen, Birkach, Döringstadt, Messenfeld, Mönchshof, Neudorf, Niederau, Oberbrunn, Pferdsfeld, Sträublingshof, Ummersberg, Unterbrunn, Unterneuses, Wiesen                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Ebensfeld – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.