Geithain (umgangssprachlich: Geidn) ist eine Kleinstadt im Süden des Landkreises Leipzig.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6775 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04643
Vorwahlen
034341, 034346
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geithain – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Geithain wird der Bebauungsplan für das Einzelhandelszentrum an der Colditzer Straße überarbeitet. Aldi plant ein neues, größeres Gebäude mit 1055 Quadratmetern Verkaufsfläche, während Edeka an die Colditzer Straße umsiedeln und ein neues Gebäude mit 2250 Quadratmetern Verkaufsfläche bauen will. Zudem sollen ein Textilmarkt und eine Drogerie-Kette hinzukommen. Der bestehende Netto-Markt verlagert sein Geschäft in die Peniger Straße und übernimmt die heutige Edeka-Immobilie, was eine Vergrößerung auf 1000 Quadratmeter Verkaufsfläche bedeutet.
Zusätzlich arbeitet die Stadt Geithain an der Erweiterung des Wohngebietes Südhang, um weitere Bauplätze für Einfamilienhäuser zu schaffen. Das Plangebiet soll um etwa 18.345 Quadratmeter erweitert werden, um ca. 18 Einfamilienhäuser zu ermöglichen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung