Geithain (umgangssprachlich: Geidn) ist eine Kleinstadt im Süden des Landkreises Leipzig.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6775 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04643
Vorwahlen
034341, 034346
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geithain – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Geithain wird der Bebauungsplan für das Einzelhandelszentrum an der Colditzer Straße überarbeitet. Aldi plant ein neues, größeres Gebäude mit 1055 Quadratmetern Verkaufsfläche, während Edeka an die Colditzer Straße umsiedeln und ein neues Gebäude mit 2250 Quadratmetern Verkaufsfläche bauen will. Zudem sollen ein Textilmarkt und eine Drogerie-Kette hinzukommen. Der bestehende Netto-Markt verlagert sein Geschäft in die Peniger Straße und übernimmt die heutige Edeka-Immobilie, was eine Vergrößerung auf 1000 Quadratmeter Verkaufsfläche bedeutet.
Zusätzlich arbeitet die Stadt Geithain an der Erweiterung des Wohngebietes Südhang, um weitere Bauplätze für Einfamilienhäuser zu schaffen. Das Plangebiet soll um etwa 18.345 Quadratmeter erweitert werden, um ca. 18 Einfamilienhäuser zu ermöglichen.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.